Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) hat zusammen mit der Kultusministerkonferenz zum 01.01.2020 eine neue Prüfungsordnung Schwimmen (mit Prüfungsordnung Retten) erlassen.

Hier gab es vor allem im Bereich der Schwimmabzeichen deutliche Veränderungen.

Zukünftig wird es nur noch einen Deutschen Schwimmpass mit den Stufen Deutsches Schwimmabzeichen BRONZE – SILBER – GOLD geben.

Beim Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) haben sich folgende wesentliche Punkte geändert:

DRSA Bronze

•Bei der Vorführung der HLW wird die Zeitvorgabe 3 Minuten eingefügt

DRSA Silber

•Mindestalter auf 14 Jahre reduziert

•Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring)

•Ergänzung der Kombinierten Übung um den Punkt „Sichern des Patienten“ im Zusammenhang mit dem Anlandbringen

DRSA Gold

•Klarstellung des Umfanges der Theorieausbildung durch Ergänzung der Themen

o Gefahren am und im Wasser

o Rettungsgeräte

o Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfälle (Selbst- und Fremdrettung)

o Atmung und Blutkreislauf

o Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen

•Ergänzung/Erweiterung der Kombinierten Übung um die Punkte

o Sprung ins Wasser (Kopf- oder Startsprung) zu Beginn der Übung

o „Sichern des Geretteten“ im Zusammenhang mit dem Anlandbringen

•Ergänzen der Übung „Retten mit Rettungsball und Leine“ um den Passus „oder anderem zum Werfen geeigneten Rettungsgerät“

•Ergänzen der Übung „Retten mit einem sonstigen Rettungsgerät“

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